27.07.2025
Im November 2024 hatten wir diese Stelle als Fahrgastverband PRO BAHN noch als Beispiel in unserem Artikel über die Auslegung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes im Magazin „Der Fahrgast“ erwähnt. Konkret mit der Frage in Richtung Bundespolitik, ob es ein „Neubau“ im Sinne des Kreuzungsgesetzes ist, wenn an einem Bahnübergang noch Schienen liegen. Laut Gesetz muss bei einem „Neubau“, selbst wenn hier einmal über 100 Jahre Züge über einen ganz normalen Bahnübergang gefahren sind, eine Brücke gebaut werden. Das erschwert derzeit Reaktivierungen von Bahnstrecken an vielen Stellen in Deutschland, treibt allein schon die geplanten Kosten in die Höhe.
„Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (…), sind als Überführungen herzustellen.“ Die Auslegung des Begriffes „neu“ ist der entscheidende Punkt. Vor allem, wenn noch Schienenreste vorhanden sind. Im Grunde wäre die Kreuzung dann ja nicht neu…
Wie hier zwischen Paderborn und Wewer hat der Straßenbaulastträger auch an anderen Stellen der Almetalbahn längst Fakten geschaffen, unabhängig von den Problemen mit der Auslegung eines Kreuzungsgesetzes: Raus mit den Schienen. Die Widmung als Eisenbahn bleibt erhalten, keine Frage. Aber trotzdem ist die Bahn ist wieder ein Stück weit mehr aus dem Bewusstsein der Menschen verschwunden. Dafür ruckelt es nicht mehr, wenn man hier mit dem Auto lang muss.
Es ist eh nicht zu erklären, warum im Falle einer Reaktivierung hier für zwei bis vier Regionalzüge in der Stunde eine Brücke gebaut werden muss, während nur acht Kilometer weiter zwischen Salzkotten und Scharmede oder in Paderborn-Elsen ICE-Züge über einen ganz normalen Bahnübergang fahren.