Organisation

Die Organisation einer Reaktivierung von Eisenbahnstrecken ist umfassend im Leitfaden zur des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) dargestellt. An dieser Stelle finden Sie Informationen darüber, wer für welche Aufgaben zuständig ist, die im Rahmen der Reaktivierung der Almetalbahn zu erfüllen sind.

 

Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)

Aufgabe des NWL ist die Finanzierung und Angebotsplanung des Schienenpersonennahverkehrs und die Beauftragung und Überwachung von Verkehrsunternehmen und spielt dadurch eine zentrale Rolle für die Reaktivierung der Almetalbahn. Zentrales Planungsinstrument hierfür ist der Nahverkehrsplan. Mit dem „Kompetenzcenter ITF NRW“ besitzt der NWL das Know-how, um die Infrastruktur auf bessere Fahrpläne und gute Anschlüsse im Rahmen des Deutschland-Taktes auszurichten. Die Förderung der Infrastruktur und damit auch die Finanzierung der Baumaßnahmen für eine Reaktivierung liegen in der Hand des NWL. Als kommunaler Zweckverband ist der NWL darauf ausgerichtet, die Anliegergemeinden bei der Planung und Verwirklichung von Maßnahmen entlang der Strecke zu beraten und zu unterstützen.

Die Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

stellen hierfür den Nahverkehrsplan auf und vergeben die Aufträge an die Busunternehmen. Hierfür wird der Nahverkehrsplan einschließlich Finanzplan und Investitionsplan aufgestellt. Als kommunale Zweckverbände beraten sie die Städte und Gemeinden bei der Planung der Verkehrsanlagen des Busverkehrs und der Planung und Umsetzung lokaler Verkehrskonzepte (z.B. Stadtverkehre).
Die Koordination des Busverkehrs mit dem Schienenverkehr liegt in ihren Händen, daher spielen sie in der Anpassung des Busverkehrs an den Schienenverkehr einer reaktivierten Almetalbahn eine zentrale Rolle.
Zuständig sind:
für den städtischen Busverkehr die Stadt Paderborn,
für den Kreis Paderborn der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter (NPH),
für den Hochsauerlandkreis der Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe (ZRL).

Eigentümer der Bahnanlagen der Almetalbahn

sind
der Kreis Paderborn für den Abschnitt von Paderborn, Frankfurter Weg bis Büren einschließlich des Bahnhofs Büren,
die DB Netz AG für die Strecke von Paderborn Hbf bis zum Frankfurter Weg und von Büren – ausschließlich des Bahnhofs – bis Brilon Wald.
Daraus ergeben sich gravierende Unterschiede mit unterschiedlichen Rechtsfolgen und Finanzierungen: Die Infrastruktur der DB ist eine bundeseigene Eisenbahn, die Infrastruktur des Kreises Paderborn ist eine nichtbundeseigene Eisenbahn.
Eine solche Konstellation an einer durchgehenden Linie ist nicht selten. Sie sind beispielsweise an den Bahnlinien Bielefeld – Lemgo und Bielefeld – Brackwede – Osnabrück zu finden.
Der Infrastrukturbetreiber muss nicht mit dem Eigentümer von Grund und Boden identisch sein. Ist ein Grundstück für den Eisenbahnbetrieb gewidmet, so darf der Infrastrukturbetreiber die Eisenbahnanlage sogar gegen den Willen des Grundeigentümers weiter betreiben.
Hinsichtlich der Almetalbahn besteht die Besonderheit, dass es für den Abschnitt von Paderborn, Frankfurter Weg bis zum ehemaligen Bahnhof Thülen keinen Infrastrukturbetreiber gibt. Diese Streckenabschnitte sind stillgelegt, sodass derzeit keine Betriebspflicht besteht, aber nicht entwidmet, sodass jederzeit wieder eine Eisenbahn betrieben werden darf.
Infrastrukturbetreiber bundeseigener Eisenbahnen ist hinsichtlich der Schienen die DB Netz AG, hinsichtlich der Stationen DB Station & Service AG. Ausnahmsweise können Stationen, die neu errichtet werden, auch an DB-Strecken in der Hand anderer Stationsbetreiber liegen.Infrastrukturbetreiber nichtbundeseigener Eisenbahnen sind sehr verschiedene, seltener private und häufiger kommunale Unternehmen. Hinsichtlich der Almetalbahn zwischen Paderborn und Büren war zuletzt ein privates Unternehmen, die Firma „Westfälische Almetalbahn“. Der Kreis Paderborn fungiert nicht als Infrastrukturunternehmen, weil die Schienen abgebaut sind, könnte aber selbst als Infrastrukturunternehmen auftreten oder ein anderes Unternehmen damit beauftragen. Es gibt in Westfalen zahlreiche kommunale Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die in dieser Form beauftragt werden könnten. Diese Frage ist zu klären, wenn sich die Reaktivierung konkretisiert. Im Allgemeinen gelten nicht bundeseigene Infrastrukturunternehmen als kostengünstiger, flexibler und innovativer.

Das Eisenbahnbundesamt (EBA)

ist zuständig für die eisenbahnrechtliche Genehmigung der Infrastruktur. Für den Bereich der Infrastruktur der DB AG besteht diese Zuständigkeit unmittelbar. Für die Infrastruktur des Kreises Paderborn ist das EBA im Auftrag des Landes NRW tätig. Weitere Einzelheiten sind hier verzeichnet.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ist zuständig für die Genehmigung der Entgelte, die von den Infrastrukturbetreibern für die Nutzung der Schienenstrecken, sonstigen Anlagen und Stationen erhoben werden.

Kreise, Städte und Gemeinden

sind Eigentümer der an die Bahnstationen anschließenden öffentlichen Straßen und Wege und werden in der Regel auch Eigentümer von Flächen, die Nebenanlagen der Station wie Bushaltestellen und Abstellanlagen und Zuwegungen werden können. Weiter sind sie von der Gestaltung der Bahnübergänge betroffen.
Ausnahmen gelten für
Kreisstraßen, für die der Kreis Paderborn bzw. der Hochsauerlandkreis zuständig sind, und
Bundes- oder Landesstraßen, für die Straßen NRW zuständig ist.

Private Grundeigentümer

Können bei Bahnübergängen betroffen sein, bei der Inanspruchnahme von Flächen für den Bahnbetrieb, soweit die heute für den Bahnbetrieb gewidmeten Flächen nicht ausreichen, und als Anlieger, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gehört werden müssen, soweit es um den Schutz vor Lärm und Immissionen geht.